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Stiftung Warentest

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Die neue Erbschaftsteuer
Nahe Verwandte im Vorteil


Von den Neuerungen der neuen Erbschaftsteuer profitieren Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebensgefährten – andere Verwandte wie zum Beispiel Geschwister müssen mit gestiegenen Steuerbelastungen rechnen. Die Stiftung Warentest erläutert in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest die neuen Regeln zu Erbschaft und Schenkung und zeigt, wie man durch langfristige Planung und portionierte Geschenke große Steuervorteile erzielen kann.

Hat bisher noch das Familiendomizil den Freibetrag des Erben belastet, erleichtern Neuregelungen nun die Übernahme selbstgenutzter Immobilien. Sofern Wohneigentum mindestens die nächsten 10 Jahre vom Erben bewohnt wird, kann es steuerfrei geerbt werden.

Bis zu 500.000 Euro Vermögen kann dem Ehepartner ohne Abgaben hinterlassen werden. Vorher waren es 193.000 Euro weniger. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner, die nach der neuen Erbschaftsteuer Ehepaaren gleichgestellt sind, vorausgesetzt, sie sind eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.

Eltern können seit diesem Jahr ihren Kindern fast doppelt so viel Barvermögen steuerfrei hinterlassen wie früher. Der persönliche Freibetrag für leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder stieg von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Von Mutter und Vater zusammen sind das 800.000 Euro.

Wohn-Riester
Mit einem Riester-Kredit bis zu 50.000 Euro sparen


Wer jetzt für den Bau oder Kauf seines Eigenheims die neuen Wohn-Riester-Darlehen nutzt, kann mit staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und Zinsersparnis über 50.000 Euro sparen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe, für die sie erstmals Angebote für Wohn-Riester getestet hat. Dabei lagen die Angebote der Allianz und der LBS Baden-Württemberg vorn.

Riester-Darlehen sind ganz normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Doch für die Tilgung eines Riester-Darlehens bekommen Hauseigentümer Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass sie ihr Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen.

Bei dem von der Stiftung Warentest herangezogenen Modellfall kauft ein Ehepaar mit zwei Kindern für 200.000 Euro ein Haus und benötigt 150.000 Euro Kredit. Die Zinsbindung soll bei einer monatlichen Belastung von 900 Euro zehn Jahre betragen. Günstigster Anbieter im Test war die Landesbausparkasse (LBS) Baden-Württemberg. Mit einem Effektivzins von nur 4,45 Prozent war ihr Riester-Darlehen Mitte Dezember sogar günstiger als ein herkömmliches Darlehen bei vielen Internetvermittlern. Bester bundesweiter Anbieter war die Allianz mit einem Effektivzins ab 4,5 Prozent. Bei 86 angefragten Instituten konnten aber nur sechs Anbieter ein passendes Angebot für den Modellfall liefern. Die meisten Banken und Sparkassen wollen vorerst gar keine eigenen Riester-Darlehen anbieten oder planen die Markteinführung erst im Laufe des Jahres 2009.

Bankauszahlpläne
Die besten Angebote mit sicheren Zinsen


Nur 17 von 56 Banken hatten ein aktuelles Angebot für einen Bankauszahlplan mit einem garantierten Laufzins. Die Auswahl ist nicht groß, doch Anleger, die sich aus ihrem Vermögen monatlich eine feste Summe auszahlen lassen wollen, finden laut Finanztest bei der Hanseatic Bank und der Debeka Bausparkasse gute Zinsangebote.

Den besten Auszahlplan für eine Laufzeit von vier bis fünf Jahren hat die Hanseatic Bank. Die Bank bietet zurzeit mit 4,75 Prozent den höchsten Zins für einen Anlagebetrag von 30.000 Euro. Daraus ergibt sich eine monatliche Auszahlung von rund 560 Euro. Von den drei Angeboten mit mehr als zwölf Jahren Laufzeit bietet nur die Debeka Bausparkasse ein Entnahmedepot mit guten Zinsen.

Ein Bankauszahlplan ist ideal für alle, die Kinder, Partner oder Enkel für eine bestimmte Zeit finanziell unterstützen möchten oder einen finanziellen Engpass zum Beispiel bis zur Rente überbrücken müssen. Das Geld können sich Anleger monatlich, viertelhalbjährlich oder einmal im Jahr überweisen lassen. Auszahlpläne bieten hohe Sicherheit, denn die Zinsen und die Laufzeit werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart. Für ganz lange Laufzeiten sind die Pläne aber nicht ideal, weil die Zinsen in der heutigen Niedrigzinsphase festgeschrieben werden und dann auch in 25 Jahren Laufzeit nicht steigen.

Bankgebühren
Mangelnde Transparenz bei Entgelten


Viele Banken kassieren versteckte oder gar unzulässige Gebühren. Das bestätigt die Auswertung eines Leseraufrufs zum Thema Bankgebühren, den die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest durchgeführt hat.

Erhöhen sich beispielsweise die Gebühren für die Kontoführung, reicht es nicht, wenn die Bank darüber auf ihrer Homepage informiert. Die Preise der wesentlichen Leistungen müssen Filialbanken im Schalterraum aushängen. Über alle weiteren Dienstleistungen muss ein auf Nachfrage erhältliches Preisverzeichnis informieren.

Neben Kleinbeträgen, die erst beim genauen Durchsehen der Kontoauszüge auffallen, werden den Kunden bei der Baufinanzierung oft Schätzgebühren von mehreren Hundert Euro aufgebrummt. Solche Gebühren sind jedoch unzulässig, weil die Banken den Immobilienwert in ihrem eigenen Interesse ermitteln. Sie schätzen so ihr eigenes Kreditrisiko ein.

Auch wenn die Bank nur eine gesetzliche Pflicht erfüllt, dürfen keine Gebühren für den Kunden anfallen.

Insgesamt 20 verbotene Gebühren listet der Artikel auf. Nicht nachvollziehbare Entgelte sollten Bankkunden schnell reklamieren, rät Finanztest. So hat man gute Chancen auf Erstattung. Bei einem Streit um Gebühren muss man übrigens nicht gleich vor Gericht ziehen: Ombudsmänner vermitteln zwischen Bank und Kunde. Vielfach ist so eine Schlichtung zugunsten des Kunden möglich.

Seniorenunfallversicherungen
Nicht alle halten, was sie versprechen


Für ältere Menschen, die alleine leben und niemanden haben, der sich nach einem Unfall um sie kümmern würde, sind Seniorenunfallversicherungen mit Hilfeleistung eine sinnvolle Einrichtung – vorausgesetzt, man hat eine gute. Ein gutes Angebot zu finden ist gar nicht so schwer, denn die Verbraucherzeitschrift Finanztest nennt die besten in ihrer Februar-Ausgabe.

Wer ausschließlich auf Hilfeleistungen im Haushalt und bei der Pflege setzt, bekommt eine gute Police schon für unter 100 Euro im Jahr (Arag, PVAG und Signal Iduna). Wer glaubt, im Fall eines bleibenden gesundheitlichen Schadens auch noch einen größeren Geldbetrag zu brauchen, findet zudem Angebote, die neben Hilfeleistungen eine größere Kapitalzahlung bei Invalidität vorsehen (Arag, Deutscher Ring, Huk-Coburg und VRK).

Der Tipp von Finanztest: „Nehmen Sie nur eine Versicherung, deren Anbieter für Sie die Hilfe im Haushalt und bei der Pflege wirklich organisiert und bezahlt und nicht nur Ansprechpartner vermittelt.“ – das ist bei allen untersuchten Angeboten immerhin für ein halbes Jahr der Fall.

Über Sinn und Unsinn solcher Versicherungen muss jeder selbst entscheiden, doch die Statistik weiß: Einmal im Jahr stürzt jeder Mensch, der über 65 ist. Jeder zehnte dieser Stürze führt zu ernsten Verletzungen, zum Beispiel einem Knochenbruch. Wer dann kein Pflegefall ist, zahlt ohne eine Spezialversicherung selbst: fürs gelieferte Mittagessen, für Haushaltshilfe und Pflege. Schon ein gebrochener Unterarm kann das Leben eines älteren Menschen sehr schwierig machen, so dass es oft nicht ohne Assistenz geht. Allein der Dienstleister Mondial Assistance, der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter Unfallhilfe zählten im vergangenen Jahr 8.800 Einsätze im Auftrag von Versicherungen.



Online: 20.1.09 14:16 • Newsgebiet: News • Alle MeldungenKommentare (0)


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